Montag, 6. Februar 2012

Schon mal vom Strafgesetzbuch gehört?

Hallo!

Unser Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat im Handelsblatt nun Heveling verteidigt (bei golem.de wird auch darüber berichtet). Ihr wisst schon, wegen der "Kriegserklärung" gegen die Netzgemeinde. Er klagt die Internetaktivisten an nicht Demokratisch zu handeln. Die Webside von Heveling hätte nicht lahmgelegt werden dürfen.

Ich sage dazu, was ich schon einmal sagte: Auf Kriegserklärungen muss nunmal reagiert werden. Und ich war ja nicht die Einzige, die sich angegriffen fühlte, sonst wäre der "Gegenangriff" auf Hevelings Homepage ja nicht gestartet worden.

Es geht auch nicht darum seine Meinung zu äußern. Alle die diesen Blog lesen und im Internet unterwegs sind, sich der "Netzgemeinde" zugehörig fühlen, wissen, dass es sehr wichtig ist, seine eigene Meinung sagen zu dürfen. Und zwar frei und ohne dafür Strafen befürchten zu müssen (kleiner Seitenhieb auf SOPA und ACTA!), aber nicht auf Kosten anderer, und nicht in dem Tonfall, wie Heveling ihn angeschlagen hat. Apropos Tonfall *g* Tim Pritlov hat diese herausragende "Hetzrede" vertont. Nicht immer authentisch, aber doch etwas amüsant. Es gab einige Stellen an denen ich lachen musste.

Gut, worauf ich eigentlich mit diesem Post hinaus will ist §130 unseres lieben Strafgesetzbuches. Darin steht nämlich:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, 
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
Ohne böswillig zu sein... aber sollte Heveling nicht froh sein, dass wir ihn nicht angezeigt haben, sondern ihm "nur" seine Webside lahmgelegt haben? Oder ist es neuerdings in Deutschland üblich, dass Politiker einfach die Bevölkerung aufhetzen dürfen, ohne dass sich die Bevölkerungsteile wehren dürfen, gegen die gehetzt wird? Ganz ehrlich... gerade in Deutschland sollte man für solche Hetzreden doch sensibilisiert genug sein.

Wünsch euch schöne Tage, eure

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